Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Angehörige,
wir haben uns schon sehr früh bemüht, Schnelltests für unsere Einrichtung zu beschaffen und unsere Pflegefachkräfte durch die Oberlandpraxis in Stadtlauringen unterweisen lassen.
Seit vergangener Woche verfügen wir über Schnelltests, die erst einmal für 30 Tage ausreichend sind, um alle unserer Bewohner und Mitarbeiter mehrmals in diesem Zeitraum zu testen. Unsere Pflegefachkräfte sind bereits mehrheitlich im Umgang mit den Schnelltest von der Oberlandpraxis Stadtlauringen unterwiesen.
Diese Schnelltests sind eine große Hilfe beim Ausschluss von etwaigen Corona-Erkrankungen, wenn ein Bewohner oder Mitarbeiter Erkältungssymptome zeigen sollte. In nur 15 Minuten nach der Probenentnahme hat man das Ergebnis vorliegen und kann, schlimmstenfalls, entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Damit einher gehen neben erheblichen Sach- und Personalkosten auch zusätzliche hygienische Maßnahmen und ein erhöhter Dokumentationsaufwand, da wir jeden erfolgten Test dokumentieren und den Grund und das Ergebnis der Testung wöchentlich ans Gesundheitsamt Schweinfurt senden müssen. Allerdings nehmen wir zum Schutz unserer Bewohner und Mitarbeiter diesen Mehraufwand gerne in Kauf!
Seien Sie sich sicher, dass wir weiterhin unser Bestes geben, um Corona von unserer Einrichtung fernzuhalten.
Dr. Markus Brückel
Nach Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat der Landkreis Schweinfurt mit dem heutigen Tage, 13.10.2020, die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfizierte mit COVID-19) überschritten.
Aus diesem Grund wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 14.10.2020 um 0 Uhr bis vorläufig 21.10.2020 gültig ist.
Diese beinhaltet neben einigen allgemein gültigen Reglungen auch die Bestimmung, dass absofort nur noch eine Person aus dem nahen Personenkreis (Ehegatten, Geschwister, ..) einen Bewohner besuchen darf.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Dr. Markus Brückel
Dr. Markus Brückel
Das StMGP hatte bis zum 28.06.2020 das Besuchsrecht in Pflegeheimen eingeschränkt. Ab 29.06.2020 gibt es diese staatliche Einschränkung nicht mehr.
Allerdings bleibt es grundsätzlich der Einrichtung vorbehalten, in Ausübung ihres Hausrechts, das Besuchsrecht von Voraussetzungen abhängig zu machen.
Diese Voraussetzungen sind laut StMGP in einem einrichtungsindividuellen Schutz- und Hygienekonzept niederzulegen, wobei das StMGP dazu einen verbindlichen Rahmen (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-371/) vorgegeben hat.
Unser ab heute gültiges neues Schutzkonzept finden Sie hier, außerdem haben wir unser Besuchsformular an die neuen Gegebenheiten angepasst.
Bitte füllen Sie dieses nach wie vor vorab aus und bringen Sie es bei Ihrem Besuch mit. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!