Heute, am 27.12.2020, hatten wir als erste Einrichtung im Landkreis Schweinfurt unseren Impftermin.
Wir haben alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um unseren Bewohnern und Mitarbeitern die Chance zu geben, so früh wie möglich geimpft zu werden.
Unser Seniorchef (94 Jahre alt) ging mit gutem Beispiel voran und ließ sich als Erster impfen:
Unsere insgesamt 98 impfbereiten Bewohner (über 90% aller Bewohner) wurden von drei Impfteams geimpft, die auf ihren jeweils zugewiesenen Wohnbereichen tätig waren. Auf die Impfung folgte dann eine halbstündige Kontrollzeit, in der wir unsere Bewohner auf mögliche Nebenwirkungen überwachten.
Nach knapp 3 Stunden waren dann unsere Mitarbeiter (über 40% aller Mitarbeiter) an der Reihe. Auch hier wurde nach Wohnbereichen getrennt und im Anschluss an die Impfung eine halbstündige Kontrollzeit angehängt.
Weitere 2 Stunden später konnten wir dann das Impfteam verabschieden, in 3 Wochen sehen wir uns für die zweite Impfung wieder.
Wir sind stolz, dass insgesamt alles so reibungslos lief.
Für alle war es zwar ein langer, aber auch ein erfolgreicher Impftag!
Update 28.12.2020: Die Mainpost hat nun auch einen Artikel zu unserem Impftag veröffentlicht!
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind heute, Donnerstag 17.12.2020, dazu aufgefordert worden, die für die Impfung notwendigen Unterlagen mit Unterschriften einzuholen.
Mit dem heutigen Tag, 24.12.2020, hat uns das Gesundheitsministerium neue Formulare zukommen lassen, die die alten ersetzen. Eine Impfung ist ohne die ausgefüllten neuen Formulare NICHT möglich.
Die Impfung wird in Kürze anstehen, ohne Vorlage der ausgefüllten Unterlagen kann diese aber nicht stattfinden.
Bitte senden Sie uns umgehend folgende Formulare unterschrieben zu, dies geht sowohl postalisch als auch über Briefkasteneinwurf:
- Aufklärungsmerkblatt: Informationen und Aufklärung zur Impfung, bitte füllen Sie es aus und unterschreiben Sie auf Seite 2.
- Anamnese + Einwilligung: Die Anamnese wird direkt vor der Impfung mit dem aktuellen Gesundheitszustand von uns ausgefüllt, bitte füllen Sie die Einwilligung nur mit dem Namen der zu impfenden Person und Ihrem Namen (Seite 1) und mit Ihrer Unterschrift (Seite 2) aus und unterschreiben Sie.
Das vorher veröffentlichte Formular zur Impfeinwilligung ist nach wie vor gültig. Hierfür müssen keine neuen Formulare ausgefüllt werden.
Eine Aufklärung über die Impfung können und dürfen wir nicht selbstständig vornehmen, bestehen noch Fragen nach Lesen des Aufklärungsmerkblatts wenden Sie sich bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens.
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Jahresende verursacht uns Corona mehr Stress denn je: Die Auflagen vom Bayerischen Staatsministerium werden immer umfangreicher, die Belastungsgrenze immer niedriger und zwischen all dem versuchen wir dennoch ein freundliches und vor allem verantwortungsbewusstes Miteinander aufrecht zu erhalten.
Was genau steht uns und Ihnen also noch bereits dieses Jahr, was nächstes Jahr bevor?
Für Sie als Besucher ist in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt, dass jeder Bewohner nur täglich von höchstens einer Person besucht werden darf, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses nachweisen muss. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
Für die Tage nach Weihnachten (25. bis 27. Dezember) gibt es nun laut der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine geänderte Test- und Nachweispflicht für Besucher. Diese beträgt bei einem POC-Antigen-Schnelltest höchstens 72 Stunden und bei einem PCR-Test höchstens 4 Tage vor dem Besuch. Außerhalb dieser Tage ist die Gültigkeit der Test wie gewohnt 48 Stunden (POC) und drei Tage (PCR).
Beide Tests (PCR und PoC) müssen die vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Eine Überprüfung, ob diese Mindestkriterien eingehalten sind, können und dürfen wir nicht durchführen. Deshalb können wir nur Nachweise von Tests, die von einer anerkannten Teststation, einem Gesundheitsamt, einem zugelassen Arzt, … akzeptieren. Selbst vorgenommene Tests oder Tests von einem Ambulanten Dienst oder ähnl. können wir aus den geschilderten Gründen und zu unserem eigenen Schutz nicht akzeptieren.
Hierbei handelt es sich nicht um eine Auflage unsererseits, sondern von höchster Stelle. Verstoßen wir dagegen, machen wir uns strafbar und können mit einem hohem Bußgeld rechnen.
Weiter ist in der 10. Bayerischen Infektionsschutzverordnung für uns als Pflegeheim festgelegt:
Das Personal unterliegt der Beobachtung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und hat sich regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung und der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle vorzulegen; die Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisieren; …
Wir möchten Ihnen das an einem Rechenbeispiel verdeutlichen, schließlich sind Zahlen oft aussagekräftiger als Worte:
Jede Woche müssen wir jeden Mitarbeiter mindestens zweimal testen. Die Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und die gesetzlich geforderte Dokumentation eines Testes dauert ca. dreißig Minuten pro getestete Person. Bei 115 Mitarbeitern bedeutet dies, dass wir pro Woche 115 Stunden unsere Mitarbeiter testen (115 Mitarbeiter zweimaliges Testen in der Woche a‘ 30 Minuten), wenn wir gerade die Mindestvorgaben mit zweimal wöchentlich testen erfüllen. 115 Stunden zu testen bedeutet, dass 3 Pflegefachkräfte die ganze Woche nichts anderes machen als testen (115 Stunden durch 38,50 Stunden Arbeitszeit pro Woche).
Darüber hinaus müssen wir noch regelmäßig die Bewohner testen. Hier muss man in der Regel aufgrund Demenz oder der Schwere der Pflegebedürftigkeit mit mehr als 30 Minuten pro Bewohner rechnen. Also wieder Pflegefachkräfte, die für die Pflege und Betreuung der Bewohner nicht zur Verfügung stehen.
Vor diesen verschärften Auflagen haben wir auf freiwilliger Basis die Möglichkeit zur Testung vor Ort angeboten. Wie Sie nun aber sehen, haben wir keine Kapazitäten mehr, um die Besucher weiterhin testen zu lassen. Unsere ohnehin schon knapp bemessenen Ressourcen in Form von Schnelltests wollen wir zuallererst zum Wohle unserer Bewohner und Mitarbeiter einsetzen. Zusätzlich zur sowieso schon sehr hohen Beanspruchung würde ein Testen von Besuchern zu Lasten der Pflege und Betreuung der Bewohner gehen und das können wir für uns nicht vereinbaren. Unsere Mitarbeiter arbeiten schon seit Monaten über dem zumutbaren Limit.
Wir bitten Sie deswegen ausdrücklich darum, den Test, wie es in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt ist, selbst zu organisieren. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt wurde uns mitgeteilt, dass sich die Besucher in der Regel bei der Teststation Schweinfurt anmelden und dort getestet werden.
Zu Weihnachten stehen bei uns dann noch umfangreiche Vorbereitungen für die Impfungen an. Neben den täglich zu bewältigenden Anforderungen stehen uns Arbeiten in Form von der Erarbeitung einer Impfstrategie, Planung der Impfungen und dem Einholen von Einwilligungen bevor, die für jeden einzelnen Bewohner und Mitarbeiter ausgeführt werden müssen. Da noch nicht genau absehbar ist, wann genau der Impfstoff verfügbar ist, gilt hier: Je schneller, desto besser.
Die Schließung unserer Einrichtung oder Beschränkung der Termine für Besucher, wie einige andere es im Landkreis tun, möchten wir dennoch nicht verfolgen. Wollen wir aber weiterhin Besucher im jetzigen Umfang zulassen, ist Ihre Mithilfe unumgänglich. Ich kann hier nur für unsere Einrichtung sprechen: „Wir unternehmen alles, um den Bewohner und Mitarbeiter höchstmöglich vor Schaden zu schützen!“. Das geht aber nur, wenn wir auf Ihre Kooperation zählen können.
Wir versuchen unser Möglichstes, um all den Anforderungen, von denen Sie nur in einen kleinen Teil Einblick hatten, gerecht zu werden und gleichzeitig Mensch zu bleiben. Lassen Sie uns nicht vergessen, dass wir alle an einem Strang ziehen: Gemeinsam gegen Corona und für den Schutz Ihrer Liebsten.
Bleiben Sie gesund und vielen Dank für Ihr Verständnis!
Dr. Markus Brückel
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch die 10. Bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung und den am heutigen Sonntag, 13.12.2020, beschlossenen bundesweiten Shutdown ab Mittwoch, 16.12.2020, sehen wir uns als Pflegeeinrichtung nun mit einem deutlich vermehrten Testgeschehen konfrontiert.
Das bedeutet, dass wir verpflichtend unsere Mitarbeiter mindestens zweimal wöchentlich sowie unsere Bewohner regelmäßig auf COVID-19 testen müssen. Durch den erhöhten sachlichen sowie personellen Aufwand ist es uns leider nicht mehr möglich, die vorher von uns auf freiwilliger Basis angebotenen Tests für Besucher weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Der Gesetzgeber hat mit der o.g. Verordnung angewiesen, dass jeder Bewohner höchstens einen Besucher empfangen darf und als Besucher nur zugelassen wird, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann („Testpflicht der Besucher“). Der schriftliche Nachweis eines negativen Coronatest ist uns vor dem Besuch im Original auszuhändigen. Die Tests müssen den aktuellen Anforderungen des Robert-Koch-Institutes entsprechen.
Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund!
Dr. Markus Brückel
Der Freistaat Bayern hat am gestrigen Sonntag, 06.12.2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Neben einer landesweiten Ausgangsbeschränkung und anderen Regelungen wurden auch die Maßnahmen für Pflegeheime verschärft.
Dazu gehört nach wie vor die Maßgabe, dass jeder Bewohner höchstens einen Besucher empfangen darf. Zusätzlich dürfen Besucher ab sofort nur noch die Einrichtung betreten, wenn sie einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen können und für die Dauer ihres Besuches auf dem ganzen Gelände eine FFP2-Maske tragen.
Diese Maßnahmen sind ab Mittwoch, 09.12.2020, gültig.
Dr. Markus Brückel
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Schweinfurt wurde darum gebeten, noch einmal alle Besucher von Bewohnern dringend auf die gültige Allgemeinverfügung für den Landkreis Schweinfurt hinzuweisen:
Wir bitten im Interesse der Gesundheit der uns anvertrauten Bewohner und Beschäftigten diese Regelungen strikt zu beachten.
Dr. Markus Brückel